Der Vorstand

Laura Michel

1. Vorsitzende

Absolventin der staatlichen Universität Aschchabad, Turkmenistan, mit der Fächerkombination „Germanistik“ und „Deutsch auf Lehramt an weiterführenden Schulen“. In Deutschland seit 1997. Kursleiterin für DaF/DaZ seit 1999.

Dr. phil (RUS) Elena Goldina

2. Vorsitzende

Dozentin für Russisch. Studium der russischen Sprache und Literatur an der Moskauer Pädagogischen Hochschule, Qualifikation „Lehrerin“, Promotion zum Dr. phil. in der russischen Sprachwissenschaft, 1987.

Dipl.-Ing. Margarita Aronskaya

Schatzmeisterin.

Absolventin der Plechanow-Akademie für Volkswirtschaft in Moskau. In Deutschland seit 2004. Hat den Integrationsprozess von Null bis zur Gründung der eigenen Firma selbst durchgemacht.


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X-Faktor e. V.

Der Verein wurde im Sommer 2017 gegründet und führt seine Veranstaltungen normalerweise in den Räumlichkeiten der SPRACHiNVEST GmbH im Düsseldorfer Norden durch. X steht für I(ntegration), K(ultur) und S(prache). Die Vereinsgründer*innen engagieren sich für Integration durch Kultur und Sprache und bieten Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder und Erwachsene: Unterricht für alle Altersklassen, kreative Angebote für Kinder wie Theater, Filmschule, Schach, Zaubern..., Seminare und Beratung zu frühkindlicher Entwicklung, Ferienkurse und Nachhilfe für Schüler.

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Unser Team

Anastasia Ofengeym, Dozentin für Englisch und Russisch. Absolventin der Linguistischen Universität Irkutsk. Dipl.-Lehrerin.

Dr. phil (RUS) Elena Goldina, Dozentin für Russisch. Studium der russischen Sprache und Literatur an der Moskauer Pädagogischen Hochschule, Qualifikation „Lehrerin“, Promotion zum Dr. phil. in der russischen Sprachwissenschaft, 1987.

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Kontakt

X-Faktor e. V.
Integration - Kultur - Sprache
Ulmenstr. 98
40476 Düsseldorf (Derendorf)

Tel.: 0211 976 208 77
info@x-faktor-ev.de

Sprechzeiten:

Nach Vereinbarung

Anfahrt:

Straßenbahn 705, 707
Haltestelle „Spichernplatz“




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Satzung

Satzung des Vereins X-Faktor e.V.
Integration, Kultur, Sprache

§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein trägt den Namen X-Faktor e.V. – Integration, Kultur, Sprache – und hat seinen Sitz in Düsseldorf. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er zu seinem Namen den Zusatz e.V.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2
Zwecke und Aufgaben des Vereins
Zweck und Aufgabe des Vereins ist die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch und religiös Verfolgte und für Flüchtlinge aller Altersgruppen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in die deutsche Gesellschaft durch die Konzeption und Durchführung von
• Projekten zur Spracherwerbsförderung
• Projekten zur Hilfe bei der beruflichen und sozialen Integration
• Kulturveranstaltungen und Kulturförderungsprojekten
• Projekten zur Förderung der politischen Bildung und der demokratischen Gesinnung
• Projekten zur interkulturellen Bildung
• Projekten zur Förderung der Akzeptanz gegenüber der in Deutschland herrschenden Vielfalt von Lebensentwürfen
• Projekten zur Ermutigung der Partizipation von Minderheiten;
• Projekten speziell für Kinder, zur Förderung des Selbstbewusstseins, der Kreativität und Bildung
• Projekten mit dem Ziel der Verbesserung der gegenseitigen Akzeptanz von Menschen unterschiedlicher Herkunft und somit des Abbaus von Aggression, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit.
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

§ 3
Gemeinnützigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ (§§ 52 ff. AO) der Abgabenordnung.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung nach § 2 dieser Satzung.

§ 4
Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede voll geschäftsfähige natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. Über die Aufnahme von Vereinsmitgliedern entscheidet der Vorstand. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu richten; bei Minderjährigen bedarf dieser auch der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe für die Ablehnung einer Mitgliedschaft zu nennen.
Es wird von den Mitgliedern ein Mitgliedsbeitrag erhoben, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung bestimmt wird. Die Mitgliedschaft geht verloren
a) durch Tod oder – bei juristischen Personen – durch Auflösung
b) durch Austritt; der Austritt ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen und ist bei juristischen Personen nur mit einer Frist von sechs Monaten möglich
c) durch förmlichen Ausschluss, der nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen kann, soweit (d) nicht angewandt wird
d) durch förmlichen Ausschluss auf Beschluss des Vorstandes, falls ein Mitglied binnen Jahresfrist keinen Mitgliedsbeitrag bezahlt oder postalisch über 12 Monate nicht erreichbar ist.
Die Mitgliederversammlung oder der Vorstand kann die Ehrenmitgliedschaft verleihen. Ehrenmitglieder sind nicht stimmberechtigt, es sei denn, sie besitzen auch die ordentliche Mitgliedschaft.

§ 5
Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind
• die Mitgliederversammlung
• der Vorstand.

§ 6
Vorstand
Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Der Vorstand kann aus seiner Mitte eine/n Sprecher/in oder eine/n Vorsitzende/n bestimmen.
Alle Vorstandsmitglieder sind gemäß § 26 BGB in vollem Umfang vertretungsberechtigt. Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Vereins erfolgt durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder.
Die Amtszeit des Vorstands beträgt zwei Jahre. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit aus, ist bei der nächsten Mitgliederversammlung für dessen Platz im Vorstand eine Neuwahl durchzuführen. In der Zwischenzeit arbeitet der Restvorstand weiter, soweit er noch aus mindestens zwei Mitgliedern besteht.
Zu den Vorstandssitzungen ist ordnungsgemäß und schriftlich einzuladen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn zwei stimmberechtigte Mitglieder de jure anwesend sind. Bei Abwesenheit eines Vorstandsmitgliedes kann dessen Stimme vor der Vorstandssitzung auf ein anderes Vorstandsmitglied übertragen werden. Dieses ist im Protokoll zu vermerken. Jedes Vorstandsmitglied kann maximal zwei Stimmen haben. Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit; Stimmengleichheit gilt als Ablehnung einer Änderung des status quo ante. Beschlüsse des Vorstandes sind zu protokollieren und die Niederschriften aufzubewahren.
Der Vorstand bleibt bis zur Entlastung im Amt. Kommt danach kein Vorstand zustande, so bleibt der alte Vorstand kommissarisch bestehen, bis die Mitgliederversammlung einen neuen Vorstand wählt.
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht durch diese Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.
Der Vorstand kann Aufgaben delegieren und eine/n Geschäftsführer/in mit der Führung der laufenden Geschäfte sowie mit der Wahrnehmung von Aufgaben des Vereins beauftragen, die/der den Verein nach § 30 BGB vertritt.

§ 7
Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal jährlich einzuberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unverzüglich einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder mindestens ein Drittel der Mitglieder schriftlich die Einberufung verlangt. Die Einberufung ist den Mitgliedern zwei Wochen im Voraus unter Beifügung einer Tagesordnung schriftlich mitzuteilen. Hat die Mitgliederversammlung über einen Antrag zur Auflösung des Vereins zu entscheiden, muss die Einberufung den Mitgliedern vier Wochen im Voraus schriftlich mitgeteilt werden. Die Mitgliederversammlung beschließt über alle ihr zur Beschlussfassung vorliegender Anträge. Unter anderem
• wählt sie den Vorstand
• entlastet sie den Vorstand nach Vorlage der Tätigkeits- und Haushaltsberichte
• setzt sie die Höhe der Mitgliedsbeiträge fest
• entscheidet sie über den Ausschluss eines Mitgliedes nach §4 (c)
• beschließt sie Änderungen der Satzung und die Auflösung des Vereins.
Der Vorstand leitet die Mitgliederversammlung und kann Aufgaben delegieren. Über den Verlauf, insbesondere über die gefassten Beschlüsse, ist ein Protokoll anzufertigen, das von der/dem Versammlungsleiter/in und der/dem Protokollführer/in zu unterzeichnen ist.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der ordentlichen Mitglieder anwesend ist. Jedes Mitglied hat eine Stimme, die bei Abwesenheit vor der Mitgliederversammlung schriftlich auf ein anderes stimmberechtigtes Mitglied übertragen werden kann. Ein Mitglied kann höchstens zwei Stimmen abgeben. Ergibt sich keine Beschlussfähigkeit, muss eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden, die unabhängig von der Zahl der Anwesenden beschlussfähig ist. In der Einladung zur neuen Mitgliederversammlung ist darauf hinzuweisen. Bei Satzungsänderungen oder bei Auflösung des Vereins ist eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder erforderlich.

§ 8
Salvatorische Klausel
Sollten einzelnen Bestimmungen dieser Satzung unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, soll so hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung soll eine angemessene Regelung treten, welche soweit rechtlich möglich dem am nächsten kommt, was nach Sinn und Zweck dieser Satzung gewollt ist.
Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 14. August 2017 festgelegt.

Düsseldorf, den 14. August 2017

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Impressum

X-Faktor e. V., Ulmenstr. 98, 40476 Düsseldorf

0211 976 208 77 info at x-faktor-ev.de

1. Vorsitzende: Laura Michel

Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Düsseldorf

VR 11566, UR.Nr. 1175/2017

Website: G Südmersen. Mit Dank an Bootstrap.

Private Fotos. Alle Rechte vorbehalten. Ausführliches Impressum hier

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Datenschutz

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Die Nutzung unserer Website ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Wenn personenbezogene Daten erhoben werden, behandeln wir diese vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie unserer Datenschutzerklärung.

Letzte Änderung: 03.12.2018

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